Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Leistungen
Das Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft e. V. erbringt Leistungen insbesondere in Form von Personal- und Organisationsentwicklungsmaßnahmen. Umfang und Form der Leistungen sowie Thematik und Ziel sind im Seminarprogramm beschrieben oder werden in einem individuellen Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Bildungswerk im Einzelnen festgelegt. Das Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft e. V. erbringt seine Leistungen durch qualifizierte Trainer und Berater. Die Erbringung der Leistung ist nicht an eine bestimmte Person gebunden. Das Bildungswerk kann aus wichtigem Grund eine andere als die ursprünglich beauftragte Person zur Erbringung der Leistung entsenden. Das Bildungswerk stellt dabei die entsprechende Qualifikation der Person sicher.
Überbetriebliche Seminare
Anmeldung
Bitte melden Sie sich schriftlich mit den für Sie vorbereiteten Anmeldevorlagen oder via Internet an. Falls Sie nicht die von uns vorbereiteten Formulare und Anmeldeseiten im Internet verwenden, geben Sie uns bitte unbedingt den Namen des Teilnehmers und die vollständige Firmenanschrift bzw. Rechnungsanschrift mit Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse an. Ihre Anmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge des Eingangs von uns gebucht. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, melden wir uns umgehend, ansonsten senden wir Ihnen Ihre Anmeldebestätigung mit ausführlichen Informationen, auch zum Veranstaltungsort, zu. Mit der Anmeldung zum Seminar werden automatisch die Pensionsleistungen und bei mehrtägigen Veranstaltungen auch die Übernachtungen am Veranstaltungsort gebucht. Möchten Sie oder andere nicht in den Bildungszentren Steinheim oder Bleibach bzw. in einem von uns ausgesuchten Hotel übernachten, teilen Sie uns dies bitte bis spätestens zehn Kalendertage vor Seminarbeginn schriftlich mit. Sollte Ihre Benachrichtigung erst innerhalb der Zehn-Kalendertage-Frist bei uns eintreffen, sehen wir uns leider gezwungen, Ihrem Unternehmen 100% der Tagungspauschale für alle Seminartage in Rechnung zu stellen.
Rücktritt und Stornobedingungen
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer oder Berater wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger vom Trainer nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, ist das Bildungswerk unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von sechs Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen. Weitergehende Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, Stornokosten oder Reisekosten/-zeiten der Teilnehmer sind ausgeschlossen. Das Bildungswerk behält sich vor, den Veranstaltungsort aus wichtigem Grund auch kurzfristig zu verlegen. In diesem Fall berechnen wir den Teilnehmern die aktuelle Tagungspauschale des neuen Veranstaltungsortes. Wir behalten uns vor, offene Seminare aus triftigem Grund (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl) bis spätestens zehn Kalendertage vor Seminarbeginn schriftlich zu stornieren. Ein Rücktritt Ihrerseits von der Anmeldung ist ebenfalls möglich. Er muss in schriftlicher Form bis spätestens am zehnten Kalendertag vor Seminarbeginn bei uns vorliegen. Trifft die Abmeldung erst innerhalb dieser gesetzten Frist bei uns ein, berechnen wir 50 % der Seminargebühr und 100 % der gebuchten Tagungspauschale. Bei Nichterscheinen eines Teilnehmers ohne vorhergehende schriftliche Rücktrittsmeldung fallen die vollständige Seminargebühr und 100 % der Tagungspauschale an. Diese Gebühren und Kosten entfallen, wenn der gemeldete Teilnehmer durch eine andere Person ersetzt wird. Bei Eigenbuchungen gelten für Sie die AGB Ihres Vertragspartners.
Betriebliche Seminare und OE-Maßnahmen
Honorare, Kosten und Abrechnung
Das erste Kontaktgespräch durch den Trainer oder Berater ist unentgeltlich. Weitere Kontaktgespräche dienen in der Regel schon der Beratung des Kunden und werden nach gemeinsamer Abstimmung mit unseren Tagessätzen verrechnet.
Für betriebliche Seminare, Dienstleistungen und Beratungsleistungen wird ein Tages-, Stunden- oder Pauschalhonorar vereinbart. Soweit im jeweiligen Vertrag oder im Seminarprogramm nichts anderes geregelt ist, sind Rechnungen ohne Abzug von Skonto innerhalb 14 Tagen zahlbar.
1. Leistungserbringung und Stornobedingungen
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer oder Berater wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger vom Trainer nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, ist das Bildungswerk unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von sechs Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen. Weitergehende Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, Stornokosten oder Reisekosten/-zeiten der Teilnehmer sind ausgeschlossen. Kann ein vereinbarter Termin vom Auftraggeber nicht wahr genommen werden, bemüht sich das Bildungswerk, den Termin anderweitig zu besetzen. Kann der Termin nicht anderweitig vergeben werden, sind Absagen bis zum 31. Kalendertag vor dem vereinbarten Termin kosten los, bei Absage innerhalb von 15 bis 30 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin berechnen wir 50 % und ab 15 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin 100 % der vereinbarten Kosten. Hinzu kommen evtl. entstehende Stornogebühren für Reisen oder Hotels.
2. Haftung
Das Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft e. V. haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihren Mitarbeitern in dessen Räumen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für vertragsuntypische Schäden ausgeschlossen.
3. Verschwiegenheitserklärung
Das Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft e. V. und seine Trainer und Berater verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.
Einmietungen in den Bildungszentren
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Einmietungsvertrages. Dieser enthält ergänzende Regelungen.
Allgemeine Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und des Bildungswerks ist Stuttgart. Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft e. V., eingetragener Verein, Sitz Stuttgart, Registergericht Stuttgart, Geschäftsführer: Stefan Küpper
Hinweis zum Datenschutz
Die Speicherung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der jeweils geltenden Fassung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Dienstleistung Rekrutierung von ausländischen Fachkräften
Apontis bietet Dienstleistungen auf dem Gebiet der Vermittlung von ausländischen Fachkräften an. Diese Leistungen können je nach vertraglicher Vereinbarung auf die Vermittlung eines ausländischen Anwärters auf die Erlangung einer Tätigkeit als Fachkraft sowie die Unterstützung des Kandidaten bei dem Erwerb und Prüfungsnachweis von Sprachkenntnissen, der Beantragung der zur Berufsausübung notwendigen Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland sowie der Unterstützung bei der Anerkennung der beruflichen Qualifikation des Kandidaten in Deutschland sein oder weitere zwischen den Vertragsparteien festzulegende Dienstleistungen beinhalten. Vertragsgrundlage ist der rechtswirksam zustande gekommene Vertrag samt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Auftraggeber erhalten hat.
Hier finden Sie die vollständigen AGBs zur Rekrutierung von ausländischen Fachkräften.
Stand: 29.09.2021